Arbeitsgemeinschaft Württemberg e.V.

Verzeichnis der Poststellen des Königreichs Württemberg, zwischen denen der einfache frankierte Brief einen Kreuzer beträgt

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Das Verzeichnis ist untergliedert in:

1. Postorte aus demselben Oberamtsbezirk, in welchem die Aufgabepoststelle bis zu zwei Meilen entfernt liegt,

2. Postorte aus demselben Oberamtsbezirk, in welchem die Aufgabepoststelle über zwei Meilen entfernt liegt,

3. Postorte aus einem anderen Oberamtsbezirk, in welchem die Aufgabepoststelle bis zu zwei Meinen entfernt liegt.

Dieses Verzeichnis war prinzipiell bis 31. März 1881 gültig. Mit dem 1. April 1881 wurde die zulässige Entfernung zwischen den Postanstalten von zwei geographischen Meilen (ca. 14,9 km) auf 10 km reduziert, auch als Zehnkilometerverkehr oder Nachbarortsverkehr bezeichnet.

Drucksachen zu einem Kreuzer waren von dieser Entfernungsregelung ausgenommen.

Nachdruck aus dem Jahr 1874

Softcover, s/w, 111 Seiten

ArGe Württemberg 2021